Was wir glauben

Baptistengemeinden leben ihren Glauben nicht isoliert, sondern in Gemeinschaft mit anderen Christen. Mit ihnen verbindet sie der persönliche Glaube an Jesus Christus.

Der Glaube an den Gott, der sich in der Bibel offenbart, wirkt sich aus. Baptisten richten ihren Glauben und ihr Leben an der Bibel aus und folgen so dem reformatorischen Grundsatz sola scriptura – allein die Schrift.

Baptisten praktizieren eine tiefe Frömmigkeit, aus der sie Kraft für das tägliche Leben schöpfen. Sie glauben – wie andere Christen auch –, dass die Wirkung die Gott auf ihr Leben hat, auch Wirkung in ihrer Umgebung zeigt.

Zur „Rechenschaft vom Glauben“

Dieses Glaubensbekenntnis ist Ausdruck und Zeugnis der Übereinstimmung der Gemeinden im Glauben. Es kann also nicht selbst Gegenstand des Glaubens oder bindendes Glaubensgesetz sein. Als zusammenfassende Auslegung der Heiligen Schrift wird es durch diese begründet und begrenzt. Es setzt das Apostolische Glaubensbekenntnis als gemeinsames Bekenntnis der Christenheit voraus und bleibt offen für die künftige Bekundung der Wahrheit. Grund und Inhalt des Bekennens ist das zentrale Geschehen der Herrschaft Gottes. Dem entspricht der vorwiegend berichtende Stil. Als Rechenschaft vom Glauben soll dieses Bekenntnis der gemeindlichen Unterweisung, der theologischen Besinnung und der Verantwortung des Glaubens nach außen dienen. Als lebendige Antwort der Gemeinde auf Gottes wirksames Wort wird das Bekenntnis des Glaubens zum Lob der großen Taten Gottes.

Die „Rechenschaft vom Glauben“ kann hier herunter geladen werden.

The Baptist Principles

Was Baptistengemeinden weltweit verbindet, fassen die Baptist Principles, die baptistischen Grundsätze, zusammen:

  • Die Bibel als Gottes Wort, daher alleinige Regel und Richtschnur für Glauben und Leben.
  • Die Gemeinde der Gläubigen, daher die Notwendigkeit von Mission und Evangelisation.
  • Die Taufe auf das Bekenntnis des Glaubens, daher Verbindung von Taufe und Gemeindemitgliedschaft.
  • Das allgemeine Priestertum aller Gläubigen, daher keine Ämterhierarchie (Rangordnung).
  • Die Selbständigkeit der Ortsgemeinde, daher kein mit besonderen Befugnissen ausgestatteter kirchlicher Überbau.
  • Glaubens- und Gewissensfreiheit, daher Trennung von Kirche und Staat.

Quelle: www.baptisten.de